Man ist es inzwischen gewohnt, dass in Zeitschriften Anzeigen erscheinen, die aussehen, als seien sie redaktioneller Inhalt. Bei kostenlosen Wochenblättern werden sogar schon Inhalte gänzlich von PR-Agenturen übernommen, ohne auf die Werbung hinzuweisen. Den seriösen Magazinen hingegen reicht ein deutlicher Anzeigenhinweis meist nicht aus - sie achten zusätzlich darauf, dass ihr Layout nicht oder wenigstens nicht komplett übernommen wird. Das reicht von den verwendeten Schriften bis hin zur Spaltenanzahl. Die “CT” ist hierfür ein gutes Beispiel.*


Was man in der August-Ausgabe des Arte-Magazins auf den Seiten 18-19 zu sehen bekommt, ist daher wirklich erstaunlich: Nur Seitenzahlen gibt es auf diesen Seiten nicht und der Hinweis ANZEIGE ist ein wenig größer als die Rubriken an gleicher Stelle im restlichen Heft. Ansonsten wurde die Anzeige komplett von der hauseigenen Grafik HERGESTELLT und verschwindet nahtlos im Satzspiegel. Ich finde es brisant, dass in einem öffentlich-rechtlichen Medium Werbung und Inhalt nicht klar voneinander getrennt werden! Als Konsequenz werde ich nun mein Abo für diese Zeitschriften kündigen.
* Die “CT” von Heise ist doch kein so gutes Beispiel: In der aktuellen Ausgabe vom 4. August ist auf Seite 58 eine Anzeige für die “Thomas-Krenn.AG”, die das Layout der Zeitschrift täuschend echt nachahmt. Einen Hinweis, dass es sich um eine Anzeige handelt, spart man sich hier übrigens ganz. Man scheint es nicht mehr so genau zu nehmen, ob der Leser eine Anzeige als solche identifizieren kann. Das kann dem guten Ruf der Zeitschrift enorm schaden.
Schleichwerbung:
Nach § 4 (3) des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) [1] ist Schleichwerbung unzulässig, weil jede Werbemaßnahme so beschaffen sein muss, dass ihr werbender Charakter von den Angesprochenen erkannt werden kann.
Kategorie: Modernes Leben